Toulmin-Schema
Das Toulmin-Schema soll die Grundform von Argumentationen anschaulich machen. Es geht zurück auf Philosophen Stephan Toulmin (siehe Toulmin 1996). Die Grundlage einer Argumentation ist nach Toulmin, dass der Geltungsanspruch einer beispielsweise normativen Aussage (Claim) bezweifelt wird. Die Aussage muss also begründet werden. Das geschieht durch den Rückgriff auf Tatsachen, Fakten, Prämissen (Data) und die Anwendung einer Schlussregel (Warrant), die aus der Behauptung eine begründete Schlussfolgerung (Conclusion) macht.
Die einfachste Form einer Argumentation lässt sich wie folgt darstellen:
Nehmen wir als Beispiel die Forderung (Claim):
C = „Deeskalierende Maßnahmen sind bei polizeilichen Einsätzen unmittelbarem Zwang vorzuziehen.“
Fragt jemand zurück, kann als Begründung auf die Tatsache (Data) verwiesen werden:
D = „Der Einsatz von Gewalt birgt bei Bürger:innen wie PVB das Risiko von Verletzungen.“
Der Opponent könnte nun bezweifeln, dass aus der Tatsache dieser Schluss folgt. Der Proponent wiederum kann den Übergang von D zu C mit der Schussregel (Warrant) begründen, dass er sagt:
W = „Staatliche Gewalt ist nur dann legitim, wenn sie nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Erreichung legitimer Zwecke das jeweils mildere Mittel einsetzt.“
Die dreistellige Grundform einer Argumentation wird komplexen Begründungszusammenhängen kaum gerecht. Das Toulmin-Schema kennt daher noch drei weitere Argumentationsbausteine. Der Opponent unserer kleinen Beispieldiskussion könnte in einem nächsten Schritt Zweifel an der Schlussregel (Warrant) äußern und der Proponent könnte diese durch den Verweis auf Art. 2 GG stützen (Backing), wonach jeder das Recht hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, solange dadurch nicht andere in ihren Rechten verletzt werden (Abs. 1), und zudem jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat (Abs.2).
Der Proponent kann zudem die Reichweite der Schlussfolgerung einschränken, indem er einen sog. Modaloperator (Qualifier) einfügt, z. B. immer, grundsätzlich, in der Regel, wahrscheinlich, vermutlich oder Ähnliches. Auf Einwände des Opponenten kann zudem mit der Formulierung einer Ausnahmebedingung (Rebuttal) reagiert werden, wie "es sein denn, eine akute Bedrohungslage lässt keine Zeit für deeskalierende Maßnahmen".
So ergibt sich ein komplexeres Argumentationsschema:
Das Toulmin-Schema als Werkzeug
Das Toulmin-Schema ist ein nützliches Werkzeug, um eine fremde Argumentation zu analysieren oder eine Begründung für eine eigene These zu entwickeln. Das Schema selbst ist dabei in verschiedene Richtungen erweiterbar. So können für die Schlussregel (Warrant) mehrere Stützen (Backing) angeführt oder mehrere Ausnahmebedingungen (Rebuttal) benannt werden. Auch könnte die Behauptung (Claim/Conclusion) zum Ausgangspunkt einer weiterführenden Argumentation werden, etwa durch die These: „Es braucht Training, um schnell entscheiden zu können, wann Deeskalation ausreichend ist und wann der Einsatz unmittelbaren Zwangs geboten ist.“ Es wäre dann zu fragen, welche Schlussregel diesen Fortgang begründet und worauf diese sich stützen kann. Auch in andere Richtungen kann nach Begründungen gefragt werden, z. B. nach Begründungen für die Tatsachenbehauptung oder die Schlussregel. So kann eine äußerst komplexe Argumentation dargestellt werden, die möglicherweise nicht grafisch, sondern in Form einer Tabelle angelegt wird.
| Argumentationsbaustein | Leitfrage |
|---|---|
| *Behauptung (Claim/Conlusion) | Was soll begründet werden? |
| Fakten/Tatsachen (Data) | Was ist die Grundlage für die Behauptung? |
| Schlussregel (Warrant) | Welche Regel, welches Prinzip sichert den Übergang von den Gegebenheiten zur Behauptung? |
| Stützung (Backing) | Worauf stützt sich die Schlussregel? |
| Modaloperator (Qualifier) | Wie sicher gilt die These? |
| Ausnahme (Rebuttal) | Wann oder unter welchen Bedingungen gilt die These nicht? |

