Polizei

Die Polizei hat in Deutschland die Aufgabe, für öffentliche Sicherheit und Ordnung Sorge zu tragen. Dazu kommen ihr zwei Kernaufgaben zu: Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Die Frage nach einer Polizeiethik hängt mit der Frage zusammen, welche Besonderheiten des Polizeiberufs und der Polizei als Organisation bei der Bewältigung ihrer Aufgaben vor spezielle moralische Probleme stellen und wie Ethik zu ihrer Lösung beitragen kann.

Polizei als Träger des Gewaltmonopols

In der Bundesrepublik geht die "Staatsgewalt ... vom Volke aus" (Art. 20 GG), wird aber ausgeübt von Organen der Legislative, Judikative und Exekutive, die an Recht und Gesetz gebunden sind (Rechtsstaatprinzip). Das Gewaltmonopol liegt also beim Staat und wird durch u.a. durch Regierung und Verwaltung ausgeübt. Zu letzterer gehört die Polizei, die sich von anderen Exekutivorganen des staatlichen Gewaltmonopols dadurch unterscheidet, dass ihr die Anwendung von Gewalt durch unmittelbaren Zwang erlaubt ist, sofern dieser verhältnismäßig ist. Als verhältnismäßig gilt eine Zwangsmaßnahme, wenn ihr ein legitimes Ziel zugrunde liegt und sie

  • erforderlich,
  • geeignet und
  • angemessen ist.
    Mit der Anwendung von Gewalt ist eine moralische Grundfrage berührt. Es verwundert daher nicht, dass Rafael Behr (2008, L-40-41), bezogen auf die konkreten polizeilichen Aufgaben, von einer Ethik des Schützens und einer Ethik der Gerechtigkeit sowie einer polizeilichen Tugendlehre spricht, in der Frage des Umgangs mit Gewalt aber das ethische Problemzentrum der Polizei sieht.

Arbeitsbereiche in der Polizei

Gefahrenabwehr und Strafverfolgung als Kernaufgaben werden in der modernen Polizei organisational hoch ausdifferenziert wahrgenommen.

  • Schutzpolizei: Zuständig für Streifendienst, Notrufe, Verkehrskontrollen und Ersteinsätze vor Ort.
  • Kriminalpolizei: Ermittelt bei schweren Straftaten wie Diebstahl, Kapitalverbrechen, Cybercrime oder Wirtschaftskriminalität.
  • Bereitschaftspolizei: Kommt bei Großlagen wie Demonstrationen, Fußballspielen oder Katastropheneinsätzen zum Einsatz.
  • Spezialeinheiten: Hochspezialisierte Kräfte wie Spezialeinsatzkommandos (SEK) bei Geiselnahmen, Einführungs- oder Amoklagen und Mobile Einsatzkommandos (MEK) für Observation und Zugriff.
  • Wasserschutzpolizei & Hubschrauberstaffel: Überwachung von Wasserstraßen bzw. Luftraumaufklärung und Sucheinsätze.

Es liegt auf der Hand, dass das der schutzpolizeiliche Alltag andere moralische Fragen aufwirft als die Ermittlungstätigkeiten der Kriminalpolizei oder der Einsatz der Bereitschaftspolizei bei Versammlungen oder Fußballspielen. Auch innerhalb der polizeilichen Arbeitsbereiche stellen sich unterschiedliche Fragen, etwa im Blick auf die unterschiedlichen Aufgaben polizeilicher Führungskräfte im gehobenen oder im höheren Dienst.

Hinzu kommt, dass in der Polizei als Organisation nicht nur Polizistinnen und Polizisten arbeiten, sondern das Arbeitsfeld viele unterschiedliche Berufe und Professionen umfasst, die mit eigenen moralischen Herausforderungen konfrontiert sein können. Beispielhaft genannt werden können etwa folgende Arbeitsbereiche:

  • IT und Forensik: IT-Spezialisten, Cyber-Analysten und digitale Forensiker zur Auswertung von Daten und Abwehr von Hackerangriffen.
  • Verwaltung und Recht: Verwaltungsfachangestellte, Juristen und Sachbearbeiter für Personal, Finanzen und Beschaffung.
  • Naturwissenschaft und Medizin: Kriminaltechniker, Biologen, Chemiker sowie Polizeiärzte und Psychologen.
  • Technik und Handwerk: Kfz-Mechatroniker für den Fuhrpark, Waffentechniker und Logistiker.