Ethische Entscheidungsfindung

Ein bewährtes Modell der ethischen Entscheidungsfindung liefern Bleisch u.a. (2021, S. 17–128), das in fünf Schritten von der Analyse des Ausgangspunkts bis zur organisationalen Impletmentierung reicht:

  1. Schritt Analyse des Ist-Zustandes
  2. Schritt Die moralische Frage benennen
  3. Schritt Analyse der  Argumente
  4. Schritt Evaluation und  Entscheidung
  5. Schritt Implementierung

Die Autor:innen verstehen diese Schrittfolge nicht als starren „Mechanismus, der fixfertige Lösungen zutage fördert“ (ebd, S. 18), sondern als eine Toolbox, die Werkzeuge für eine eigenständige, rational begründete, unparteiliche und allgemein verpflichtende Entscheidungsfindung bereithält.

1. Analyse des Ist-Zustandes

Zunächst gilt es, die empirische Sachlage und die Komplexität des Problems umfassend zu erkunden. Dazu sind wissenschaftlich überprüfbare Fakten, Daten, Studien sowie belastbare Berichte zu recherchieren. Auch die Feststellung von Unwissenheit und Unsicherheit oder der Faktor der Perspektivität ist ein Befund.

Ein zweiter Baustein, der gerade für die Polizei von großer Bedeutung ist, ist die Analyse geltenden Rechts, also Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Dienstanweisungen etc. Auch für die Polizei gilt allerdings, dass die Frage gestellt werden muss, ob das geltende Recht auch moralisch gerechtfertigt ist (Radbruchsche Formel).

Drittens sind Stakeholder zu identifizieren, also direkt oder indirekt von der Frage betroffene Anspruchsgruppen, deren Interessen aufgelistet werden, ohne sie bereits zu werten.

Zur Aufgabe, den Ist-Zustand zu eruieren, gehört auch, ein Gespür zu entwickeln für gesellschaftliche, historische und kulturell-weltanschauliche Kontexte der Fragestellung, die in die Diskussion hineinspielen und die deshalb nicht ignoriert werden können.

2. Schritt: Die moralische Frage benennen

Im zweiten Schritt ist die eigentliche, moralische Frage innerhalb des Problemkomplexes zu klären. Dazu gehört zunächst, das Problem in einer moralischen Perspektive zu betrachten. Außermoralische Aspekte, also z. B. einsatztaktische oder rechtliche Gesichtspunkte, politische oder ökonomische Sachzwänge, werden dazu vorerst ausgeklammert. Natürlich können diese Aspekte mit moralischen Fragen zusammenhängen, aber es ist wichtig, dabei möglichst klar zu unterscheiden. Indem auf die moralisch-ethischen Aspekte fokussiert wird, können auch neue und kreative Lösungsvorschläge entstehen, die oft gerne mit dem Argument der Sachzwänge beiseitegeschoben werden. Zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei der Frage der Implementierung, kommen diese Punkte wieder in den Blick.

3. Schritt: Analyse der Argumente

Der dritte Schritt dient der ethischen Argumentation. Dazu gilt es zunächst einmal, die relevanten Argumente herauszuarbeiten, aufzulisten und mit normativen Hintergrundannahmen wie Prinzipien, Werten, Tugenden und der ethischen Beurteilung von Folgen abzugleichen. Dazu wird zurückgegriffen auf die Argumente, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven der Stakeholderanalyse bereits ergeben haben. Es können hier aber auch neue Argumente auftreten, die bislang übersehen wurden.

Dabei kann der Rückgriff auf vorliegende, ethische Konzeptionen und Theorien hilfreich sein. Bleisch et al. verweisen auf die sog. „Big Three“ als „optische Linsen“ (ebd., S. 63) um bestimmte Aspekte klarer zu sehen. Meines Erachtens besteht hier allerdings auch die Gefahr, dass ein Problem anhand von Theorie-Schlagworten nur oberflächlich „abgearbeitet“ wird, statt es tiefergehend argumentativ zu untersuchen. Abgesehen von der Möglichkeit einer Mixed-Theory-Methodik sollte beachtet werden, dass es noch weitere Ethikkonzeptionen gibt, die andere Gesichtspunkte aufgreifen oder sich besser zur argumentativen Analyse eines besonderen Problems eignen.

4. Schritt: Evaluation und Entscheidung

Nachdem die Argumente und Gegenargumente gesammelt wurden, müssen diese im vierten Schritt gewichtet werden. Bleisch et al. (ebd., S. 92–99) schlagen dazu vor, den Standpunkt der Moral einzunehmen, und zwar zunächst im engeren Sinn, also die Argumentation von einem universalen, unvoreingenommenen und unparteilichen Standpunkt aus zu betrachten. Weil dieses enge Verständnis eines moralischen Standpunkts nicht unproblematisch ist, schlagen die Autor:innen ein weiter gefasstes Verständnis vor, das z. B. auch Intuitionen und Wertvorstellungen berücksichtigt und die verschiedenen Aspekte in eine reflexive Balance bringt. Die Argumente sind dann auf Stichhaltigkeit zu überprüfen und konkurrierende Güter und Werte sind gegeneinander abzuwägen. Ziel ist eine ausgewogene und in sich stimmige Argumentation, die eine Entscheidung ermöglicht.

5. Schritt: Implementierung

Der letzte Schritt befasst sich mit Fragen der Umsetzung der gefundenen Lösung. Dabei kommen notwendigerweise auch Grenzen zur Sprache, denn nicht jede moralisch ideale Lösung wird umsetzbar sein. Hier greifen nun politische oder ökonomische Sachzwänge, denn die Umsetzung folgt dem Prinzip, dass ein ethisches Sollen auch ein faktisches Können impliziert („ought implies can“; ebd., S. 111). Mögliche Maßnahmen für eine Implementierung sind rechtliche Kodifizierung, Berufskodizes, ökonomische Anreize oder auch die Motivation durch Vorbilder. Am Ende gilt es, die moralisch und ethische Perspektive in die Vielstimmigkeit auch der außermoralischen Perspektiven einzuspeisen, was Kompromisse in der Umsetzung unvermeidlich macht.